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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 12 A 267/10   

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https://dejure.org/2011,34046
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 12 A 267/10 (https://dejure.org/2011,34046)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2011 - 12 A 267/10 (https://dejure.org/2011,34046)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 12 A 267/10 (https://dejure.org/2011,34046)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 12 A 267/10
    vgl. Urteil vom 21. September 2006 L 7 SO 5514/05 , FEVS 58, 389, juris.
  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78

    Anspruch auf Gewährung einer Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 12 A 267/10
    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1979 5 C 8.78 , BVerwGE 58, 265, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2002 - 16 A 3636/00

    Anrechnung des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf das

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 12 A 267/10
    Das OVG NRW ist dem selbständigen Charakter der Pflegegeldanrechnung entsprechend schon in seinem Beschluss vom 31. Januar 2002 16 A 3636/00 von einer Rechtfertigung der Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI je nach Pflegestufe mit unterschiedlichen Prozentpunkten auf das Landesblindengeld nach § 3 Abs. 2 Satz 1 GHBG vor dem Hintergrund ausgegangen, dass wie beim Pflegegeld nach § 558 Abs. 3 RVO zwar keine Zweckidentität im vollem Umfang mit der Rechtfertigung einer Anrechnung nach § 3 Abs. 1 GHBG vorliege, weil nämlich der Zweck des Landesblindengeldes wie auch der des Blindengeldes nach § 67 BSHG, dem die Regelungen der Länder nachgebildet seien über die Pflegegewährleistung hinausgehe, aber jedenfalls regelmäßig ein teilweiser Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen stattfinde, mithin eine Teilidentität gegeben sei.
  • VG Köln, 29.01.2019 - 26 K 2631/16
    OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 12 A 267/10 -, juris Rn. 9.

    vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 3 RK 4/95 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 12 A 267/10 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 21. Februar 2011 - W 3 K 10.187 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 1011/10

    Blindengeld für den Inhaber einer ausländerrechtlichen Duldung

    vgl. zu dieser Zweckgleichheit beim Landesblindengeldgesetz Hessen: VG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 7 E 4602/02 -, juris, m.w.N.; im Rahmen der Anrechnung nach § 3 GHBG zum Pflegegeld nach dem SGB XI: OVG NRW, Beschluss vom 22 Februar 2011 - 12 A 267/10 -, m. w. N.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2012 - L 10 BL 3/12
    So hat auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem vom Sozialgericht in Bezug genommenen Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits das Bundesverwaltungsgericht festgestellt habe, "dass durch das pauschalierte Landesblindengeld, soweit es [ ...] zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt werde, auch Mehraufwendungen abgegolten würden, die infolge der Pflegebedürftigkeit des Blinden entstünden und zwar mit Blick auf die vom Pflegegeld beabsichtigte Deckung des Gesamtaufwandes ohne Ausdifferenzierung der Ursachen auch dann, wenn der Betreffende aufgrund anderer Gebrechen pflegbedürftig geworden sei." [OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2011, 12 A 267/10, Rdnr. 7 m.w.N.].
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